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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 4 RA 57/02   

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https://dejure.org/2004,11413
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 4 RA 57/02 (https://dejure.org/2004,11413)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.01.2004 - L 4 RA 57/02 (https://dejure.org/2004,11413)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Januar 2004 - L 4 RA 57/02 (https://dejure.org/2004,11413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch - Krankenkasse - Rentenversicherungsträger - Leistung zur Teilhabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Krankengeld durch den Rentenversicherungsträger; Rechtswidrigkeit der verspäteten Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Umdeutung eines Antrags auf Leistungen zur Rehabilitation in einen Antrag auf Rente; Einschränkung des Gestaltungsrechts der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 4 RA 57/02
    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteile vom 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R - und vom 09.08.1995 - B 13 RJ 43/94 -) habe sie sich rechtzeitig aktiv in das Verfahren eingeschaltet und deutlich gemacht, dass die Beigeladene nicht mehr uneingeschränkt disponieren könne.

    Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten ist auch eine nachgeschobene Aufforderung der Krankenkasse zur Stellung eines Rehabilitationsantrages zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 09.08.1995 - B 13 RJ 43/94 -).

  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 4 RA 57/02
    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteile vom 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R - und vom 09.08.1995 - B 13 RJ 43/94 -) habe sie sich rechtzeitig aktiv in das Verfahren eingeschaltet und deutlich gemacht, dass die Beigeladene nicht mehr uneingeschränkt disponieren könne.

    Der insoweit maßgebliche Rentenbeginn bestimmt sich grundsätzlich nicht nach dem Vorliegen der materiellen Anspruchsvoraussetzungen, sondern nach dem Regelungsinhalt des entsprechenden Bewilligungsbescheides (vgl. BSG, Urteil vom 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R -, SozR 3-2300 § 86 Nr. 3 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 04.06.1981 - 3 RK 50/80

    Hinausschieben des Rentenbeginns - Aufforderung zur Stellung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 4 RA 57/02
    Ein berechtigtes Interesse an einem Hinausschieben des Leistungsfalles durch den Versicherten kommt vor allem in Betracht, wenn damit eine erhebliche Verbesserung des Rentenanspruchs erreicht werden kann (vgl. BSGE 52, 26, 31; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2001 - L 4 KR 4475/00 -).
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 51/93

    Rentenversicherung - Versicherungs- und Beitragsrecht - Erstattung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 4 RA 57/02
    Es verbleibt bei der Beitragspflicht zur Rentenversicherung während des Krankengeldbezugs auch dann, wenn dem Versicherten nachträglich Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bewilligt wird (BSG, Urteil vom 25.01.1995 - 12 KR 51/93 -, SozR 3-2400 § 26 Nr. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.10.2001 - L 4 KR 4475/00

    Rücknahme eines fingierten Rentenantrags, Verschiebung des Versicherungsfalls der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 4 RA 57/02
    Ein berechtigtes Interesse an einem Hinausschieben des Leistungsfalles durch den Versicherten kommt vor allem in Betracht, wenn damit eine erhebliche Verbesserung des Rentenanspruchs erreicht werden kann (vgl. BSGE 52, 26, 31; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2001 - L 4 KR 4475/00 -).
  • SG Düsseldorf, 14.05.2007 - S 11 R 77/05

    Rentenversicherung

    Auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) habe in seinem Urteil vom 09.01.2004 (Az: L 4 RA 57/02) ausgeführt, dass auch eine nachgeschobene Aufforderung der Krankenkasse zur Stellung eines Rehabilitationsantrages zulässig sei.

    Damit wird den Interessen aller Beteiligten im Rahmen der gesetzgeberischen Konzeption hinreichend Rechnung getragen (vgl. hierzu Urteil des LSG NRW vom 09.01.2004, Az.: L 4 RA 57/02).

  • LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4230/04

    Anspruch auf Erstattung von Krankengeld; Zulässigkeit der nachträglichen

    Gegen die Zulässigkeit der nachträglichen Beschränkung der Dispositionsbefugnis bestehen danach keine Bedenken (so auch Zweng/Scherer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung, § 116 Rdnr. 53; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 9. Januar 2004, Az.: L 4 RA 57/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2016 - L 1 R 354/15
    Die Klägerin führt im Wesentlichen aus, eine Abweichung von dem Urteil des BSG vom 29. November 2007 - B 13 R 44/07 R und den Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 2004 - L 4 RA 57/02 - und vom 14. Mai 2007 - L 14 B 17/07 R NZB - beruhe darauf, dass dort ausgeführt sei, der Rentenversicherungsträger sei hinsichtlich des Leistungsbegehrens des Versicherten nicht an dem Wortlaut von dessen Erklärung gebunden.
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